Gesetzliche News
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) ist der Unternehmer verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
- ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- stationäre Anlagen
- nicht stationäre Anlagen
Je nach Gefährdungsbeurteilung des Betriebes gelten unterschiedliche Prüffristen. Die Prüfung muss durch eine fachlich qualifizierte Person erfolgen und entsprechend protokolliert werden. Barthel Haustechnik bietet Ihnen die Komplett-Überprüfung als Dienstleistung an. Bitte fragen Sie uns an.
Öffnungszeiten: 7 – 17 Uhr
Telefon: 0371 / 5 21 22 22
Funk: 0172 / 9 39 32 03
Augsburger Str. 62
09126 Chemnitz
Havarie und Notfälle
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