Gesetzliche News


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel


Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) ist der Unternehmer verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:


  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • stationäre Anlagen
  • nicht stationäre Anlagen


Je nach Gefährdungsbeurteilung des Betriebes gelten unterschiedliche Prüffristen. Die Prüfung muss durch eine fachlich qualifizierte Person erfolgen und entsprechend protokolliert werden. Barthel Haustechnik bietet Ihnen die Komplett-Überprüfung als Dienstleistung an. Bitte fragen Sie uns an.


Öffnungszeiten: 7 – 17 Uhr

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Funk: 0172 / 9 39 32 03
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